immobalk

Über immobalk

Was ist immobalk?

immobalk ist eine mehrsprachige europäische Immobilienbörse.

Bei immobalk werden effizient Immobilien aller Art vermittelt:
Eigenheime, Wohnungen, Grundstücke, Gewerbeimmobilien uvm.

Als Internetdatenbank rund um die Immobilie dient sie Maklern sowie Privatanbietern als Plattform, auf der diese ihre Immobilienangebote europaweit präsentieren können.

Um eine optimale Vermittlung der Immobilien europaweit in allen Sprachen zu vereinfachen ist es das Ziel von immobalk bis zum Jahr 2011 in allen europäischen Ländern präsent zu sein.

Sollten Sie Fragen oder konstruktive Anregungen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr immobalk Team

Allgemeine Geschäftsbedingungen von immobalk

Allgemeine Geschäftsbedingungen von immobalk

§ 1 Anwendungsbereich
Jedes zwischen immobalk und einem Anbieter oder Interessenten von Immobilienobjekten zustande gekommene Auftragsverhältnis für die von immobalk angebotenen Marketingleistungen im Bereich des Verkaufs und der Vermietung von Immobilien wird ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Sofern wir mit einem Kunden in laufender Geschäftsbeziehung stehen, gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit diesem. Auf die im Internet geltende Netikette wird ausdrücklich Bezug genommen und diese ist Bestandteil des Vertrages. Die Haftung von immobalk für Störungen innerhalb des Internets und der Datenleitungsverbindungen ist ausgeschlossen.

§ 2 Zustandekommen des Auftrages
Mit der Auswahl eines Produkts/Dienstes, der Bezahlungsart und der danach erfolgenden sofortigen Freischaltung der durch den Kunden gebuchten Dienste, kommt zwischen diesem und immobalk ein vergütungspflichtiger Vertrag zustande.

§ 3 immobalk Dienstleistungen
1. immobalk verpflichtet sich, die ihr von Anbietern von Immobilien online übertragenen Datensätze auf ihrer Website einzustellen und für Immobilieninteressenten zugänglich zu halten. immobalk behält sich das Recht vor, die übertragenen Datensätze zu ändern und zu kürzen, soweit diese den gewöhnlichen Umfang einer Immobilienanzeige wesentlich übersteigen und soweit solche Änderungen nicht die wesentlichen Inhalte einer Immobilienanzeige beeinträchtigen.
2. Immobilieninteressenten haben die Möglichkeit, die auf der Website von immobalk enthaltenen Immobilienangebote unentgeltlich abzurufen und auf die jeweiligen Anzeigen zuzugreifen, ohne daß hierauf ein Rechtsanspruch besteht. immobalk behält sich vor, einem Nachfrager aus wichtigem Grund einen Zugriff auf ihre Website zu untersagen.

§ 4 Vergütung
1. Die an immobalk zu entrichtende Vergütung für die bestellten Leistungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Im Falle einer Vertragsverlängerung gem. § 9 Ziffer 1 AGB gilt für die verlängerte Vertragslaufzeit die Vergütung als vereinbart, die sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung der Verlängerung gültigen Preisliste ergibt. Zahlungen erfolgen per Bankeinzug oder Kreditkarte. Jedem Kunden wird für die zu zahlende Vergütung eine Rechnung per e-mail übermittelt; der Zugang der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung der vereinbarten Vergütung.
2. Der Vergütungsanspruch von immobalk bleibt auch dann im vereinbarten Umfang erhalten, wenn der Kunde die Anzahl der gebuchten Anzeigen nicht ausschöpft, die gebuchten und von immobalk angebotenen Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder sein Interesse an der Aufrechterhaltung einer Anzeige bis zum Ende der Vertragslaufzeit (z. B. durch vorzeitigen Verkauf/Vermietung des Objekts) weggefallen ist.
3. Der Eintritt des Verzugs richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit in der Rechnung kein nach dem Kalender bestimmtes Zahlungsziel enthalten ist, tritt Verzug ein, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. immobalk ist berechtigt, für jede Mahnung einen pauschalierten Aufwendungsersatz von EUR 10,00 zu berechnen. Eine Geldschuld ist während des Verzugs mit 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, von Kunden die nicht Verbraucher sind mit 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Kosten, die durch die Forderungsbeitreibung bzw. bei Rücklastschriften entstehen, werden dem Kunden zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von EUR 20,00 belastet. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich immobalk vor, die eigene vertragliche Leistung bis zur Beendigung des Verzugs zurückzuhalten.

§ 5 Nebenpflichten des Anbieters
1. Der Anbieter ist für Inhalt, Richtigkeit und die richtige Darstellung der an immobalk übertragenen Datensätze allein verantwortlich und gehalten, die Objektangaben zu überprüfen. Ein Anbieter, der für den Fall eines Vertragsabschlusses eine Maklerprovision beanspruchen möchte, ist verpflichtet, hierauf in seinen Angaben deutlich hinzuweisen und die Höhe der Provision anzugeben.
2. Der Anbieter ist selbst dafür verantwortlich, daß die von ihm übertragenen Datensätze keine Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits-, Namens- und Markenrechte verletzen, wettbewerbskonform sind und nicht gegen sonstige Gesetze verstoßen.
3. Für falsch übermittelte Daten oder für eine falsche Darstellung richtig übermittelter Daten ist jegliche Haftung von immobalk vorbehaltlich der in § 7 geregelten Ausnahmen ausgeschlossen. Der Anbieter stellt immobalk von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen sie wegen Verstoßes gegen Schutzrechte Dritter aufgrund von Anbieterangaben geltend gemacht werden. Der Anbieter ist verpflichtet, die immobalk entstehenden eigenen Anwaltskosten zu erstatten, soweit eine anwaltliche Inanspruchnahme für erforderlich gehalten werden durfte. Eine Erforderlichkeit ist hierbei grundsätzlich zu bejahen, wenn immobalk von einem anwaltlich vertretenen Dritten in Anspruch genommen wird.
immobalk ist berechtigt, ihr übermittelte Datensätze aus wichtigem Grund zu löschen. Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere anzunehmen, wenn deren Inhalte Schutzrechte Dritter verletzen, gegen bestehende Gesetze verstoßen, Dritte eine solche Rechts- bzw. Gesetzesverletzung ernsthaft und nachvollziehbar behaupten und insoweit Ansprüche geltend machen, diese als Werbefläche für das eigene oder ein drittes Unternehmen mißbraucht werden oder die erkennbar inhaltlich unrichtig sind. immobalk verpflichtet sich, die Löschung dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Eine Haftung von immobalk für eine zu Unrecht vorgenommene Löschung ist vorbehaltlich der in § 7 geregelten Ausnahmen ausgeschlossen.

§ 6 Zusatzinformationen
immobalk ist berechtigt, an Anbieter und Interessenten von Immobilienangeboten weitere Informationen, die im sachlichen Zusammenhang mit dem geschalteten Angebot oder der Nachfrage stehen, zu übertragen. immobalk ist weiter berechtigt, Angebote unentgeltlich an andere Internetplattformen zur besseren Vermarktung des Angebots zu übertragen, soweit nicht der Anbieter einer solchen Übertragung ausdrücklich widerspricht. Ein Rechtsanspruch des Anbieters auf eine Übertragung an andere Internetplattformen oder auf eine Übersendung von Zusatzinformationen besteht nicht. immobalk ist berechtigt, an andere Internetplattformen übertragene Angebote zu löschen. Dies gilt insbesondere, wenn das Angebot gegen die AGB der anderen Internetplattform verstößt oder die andere Internetplattform die Löschung dieses Angebots von immobalk verlangt. immobalk wird den Anbieter über die Löschung informieren und diesem die Gelegenheit geben, sein Angebot so anzupassen, dass es den AGB der anderen Internetplattform entspricht oder der von der anderen Internetplattform benannte Beanstandungsgrund behoben wird.

§ 7 Gewährleistung, Haftung
1. Gewährleistungsansprüche gegenüber immobalk sind beschränkt auf den Anspruch auf Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Anbieter Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch für Folgeschäden, sind vorbehaltlich der in Ziffer 2 geregelten Ausnahmen ausgeschlossen. Ein Recht auf Selbstvornahme gem. § 634 Nr. 2 BGB besteht nach fehlgeschlagener Nacherfüllung nur, soweit diese mittels von immobalk zur Verfügung gestellten Softwaretools für den Anbieter möglich ist.
2. Die mit diesen Geschäftsbedingungen vereinbarten Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von immobalk oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfens von immobalk, für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von immobalk oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von immobalk beruhen, für die Haftung wegen Vorsatzes, wenn immobalk eine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft übernommen hat und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Für die Verwendung nicht von immobalk zur Verfügung gestellter Softwaretools (Fremdsoftware) übernimmt immobalk keinerlei Haftung und bietet hierfür keinen Support. Ebenso ist die Haftung von immobalk für die nicht korrekte oder verspätete Übermittlung von Freischaltcodes durch Fremdsoftwarehersteller ausgeschlossen.
4. immobalk hält ihre technischen Einrichtungen im eigenen und im Interesse der Kunden auf dem aktuellen Stand der Datenübermittlungs- und Sicherungstechnik. Dennoch kann das Auftreten von den Datenverkehr negativ beeinflussenden Faktoren, wie Viren, Attacken von Hackern etc., nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde versichert ausdrücklich, daß er sich mit diesen Gefahren vertraut gemacht und entsprechende Schutzvorkehrungen für die eigene Datenverarbeitungsanlage getroffen hat.

§ 8 Werbung
1. Für Kunden, die Produkte bei immobalk online über das Internet bewerben (Bannerwerbung), gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere dies sich aus § 5 ergebenden Pflichten für Anbieter sinngemäß.
2. Jegliche Haftung von immobalk im Zusammenhang mit einer solchen Werbung und der beworbenen Produkte, insbesondere auch für Werbung von Zugangssoftware zu immobalk ist vorbehaltlich der in § 7 Ziffer 2 geregelten Ausnahmen ausgeschlossen.

§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung
1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und immobalk endet automatisch mit Ablauf der gebuchten Laufzeit der Anzeige bzw. des Anzeigenkontingents, ohne daß es einer Kündigung bedarf. immobalk wird rechtzeitig vor Ablauf dieser Laufzeit beim Kunden via e-mail nachfragen, ob er eine Verlängerung der Laufzeit wünscht, ohne zu einer solchen Nachfrage verpflichtet zu sein.
2. Bei einem 6-Monats oder 12 Monats-Vertrag mit automatischer Verlängerung verlängert sich die Laufzeit des Vertrages jeweils um weitere 6 Monate, wenn das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum jeweiligen Ablauftermin gekündigt wird.
3. immobalk steht das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages für den Fall zu, daß
- Inhalte veröffentlich werden, die öffentlichen Anstoß erregen können (Erotik, Pornografie), politische extremistische Positionen beinhalten, Personen verunglimpfen oder gegen Strafgesetze eines EU-Landes oder den USA verstoßen,
- immobalk es nicht mehr gestattet ist, ihren Domainnamen zu verwenden,
- der Zugang zum Internet ungeachtet der hierfür maßgeblichen Gründe nicht mehr möglich ist,
- der Kunde mit der Zahlung einer Vergütung mehr als 10 Tage in Zahlungsverzug ist; in diesem Fall erstreckt sich das Recht zur fristlosen Kündigung auf sämtliche zwischen dem Kunden und immobalk unter Zugrundelegung dieser AGB zustande gekommener Vertragsverhältnisse.
4. Jede Kündigung des Vertragsverhältnisses muß in elektronischer Form oder Textform gem. den § 126 a und b BGB erfolgen.
5. Sofern eine fristlose Kündigung durch immobalk vom Kunden zu vertreten ist, bleibt dieser verpflichtet, die für die Dauer des Vertrages vereinbarte Vergütung zu entrichten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch immobalk bleibt vorbehalten.

§ 10 Aufrechnungs-, Zurückbehaltungsrecht und Übertragung der Rechte auf Dritte
1. Der Kunde kann gegen Ansprüche von immobalk nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis zu.
2. Der Kunde ist ohne die Erlaubnis von immobalk nicht berechtigt, die ihm aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Ein Anspruch auf Zustimmung zur Übertragung besteht nicht.

§ 11 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird als Erfüllungsort Wetzikon (Schweiz) vereinbart.

§ 12 Schlußbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Der Kunde verpflichtet sich, jegliche Namens- und Adressänderungen immobalk unverzüglich mitzuteilen. Über den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Vereinbarungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform. Dies gilt namentlich auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch für den Fall wirksam, daß einzelne der vorliegenden Klauseln unwirksam sein sollten. Anstelle nichtiger Bestimmungen gilt dasjenige, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben. Entsprechend werden auch offenkundige Vertragslücken ausgefüllt. Die rechtlichen Beziehungen zwischen immobalk und dem Kunden richten sich nach schweizer Recht.

Stand August 2010

Jobs und Karriere

Wir suchen für die Vermarktung des Immobilienportals immobalk Lizenzpartner
für verschiedene Bundesländer, Bezirke und Landkreise ab sofort oder nach Vereinbarung.

Stellenbeschreibung

Ihre Aufgaben:

  • Aufbau und Betreuung des Immobilienportals immobalk in Ihrem Bundesland, Bezirk oder ihrer Stadt.
  • Akquisition von privaten und gewerblichen Immobilienanbietern.
  • Akquisition neuer Lizenzpartnern.
  • Mailing und Präsentationen.
  • Pflege und Ausbau bestehender Kontakte

Ihr Profil:

  • Sie haben mindestens eine abgeschlossene Ausbildung.
  • Sie haben Verkauftalent und setzen eigene Ideen um.
  • Sie sind kontaktfreudig, engagiert, zuverlässig, teamfähig und belastbar.
  • Sie sind fit im Umgang mit dem PC und Telefon.
  • Sie haben idealer weise Erfahrung im Anzeigen-/Agenturgeschäft und / oder in der Immobilienbranche.
  • Sie führen Ihre Unternehmung eigenständig (Unternehmer im Unternehmen) und verpflichten sich, standardisierte und erfolgreich erprobte Verfahren und Prozessabläufe anzuwenden.

Wir bieten Ihnen:

  • Eine langfristige Perspektive mit viel Eigenverantwortung.
  • Ein für Sie geschütztes Immobilienportal in Ihrer Region.
  • Unterstützung beim Betriebsaufbau.

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Telefonischer Kontakt:
Herr Andreas Schneider +49 711 - 933 433 00

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